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Rechtsanwalt Rudolf Aufhauser

 

Bitte beachten Sie diese wichtigen Fristen!



Bei Kündigung muss vor Ablauf von 3 Wochen mit Zustellung Klage eingereicht werden!



Für viele Lohnforderungen und andere Forderungen aus Arbeitsverträgen bestehen tarifliche Ausschlussfristen!

- Forderungen verfallen soweit sie nicht schriftlich! innerhalb dieser Fristen geltend gemacht werden



Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis verjähren innerhalb von 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres in dem sie entstanden sind.
 







Verbindungen zu anderen Anbietern:

 
Juristische Infos

 
Allgemein
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: www.bundesarbeitsgericht.de/  
BGH - Urteile: www.bundesgerichtshof.de/  
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts www.bverwg.de/enid/34.html  
 
Online - Recht

 
Sozialrechtwww.sozialgerichtsbarkeit.de
Europäisches Recht http://www.eurpoa.eu/eu-law/index_de.htm  
 
Beamtenrecht
ver.di
Beamtinnen und Beamte:
www.verdi.de/  
 
Arbeitsrecht
Bundesministerium für
Arbeit und Soziales::
www.bmas.de/  
 
Sozialrecht
Linksammlung zu
soziale Sicherung:
www.deutscher-verein.de/  
 
Verkehrsrecht
Flensburger Punkte: http://bussgeldkataloge.de